1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen allen teilnehmenden Personen (im Folgenden „Teilnehmer“) an Veranstaltungen und der diese ausrichtenden Smart Bridges GmbH, Eschersheimer Landstraße 9, 60322 Frankfurt (im Folgenden „Smart Bridges“). Abweichende oder ergänzende Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Teilnehmer haben keine Gültigkeit.
2. Anmeldung / Anmeldebestätigung
Die Anmeldung für die Teilnahme an einer Veranstaltung der Smart Bridges GmbH erfolgt durch ein entsprechendes Anmeldeformular, welches online auf der Webseite von Smart Bridges durch die Teilnehmer ausgefüllt oder von Smart Bridges an die Teilnehmer per E-Mail übersendet wird. Im Falle der Übersendung ist das Anmeldeformular vom Teilnehmer zu unterzeichnen und kann per Brief, Telefax oder E-Mail zurückgesendet werden. Sobald Smart Bridges die Anmeldung geprüft und per E-Mail gegenüber dem Teilnehmer bestätigt hat, dass die Anmeldung des Teilnehmers verbindlich ist, kommt der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und Smart Bridges zustande.
Smart Bridges kann ohne Angabe von Gründen eine Anmeldung zu einer Veranstaltung zurückweisen.
3. Stornierungen
Jede Stornierung einer Anmeldung hat schriftlich gegenüber Smart Bridges zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend).
Bei der Stornierung einer Anmeldung bis zu zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn werden 80% der Teilnahmegebühr fällig.
Bei der Stornierung einer Anmeldung weniger als zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn werden die gesamten Teilnahmegebühren fällig. Bei einer kostenfreien Teilnahme fallen Stornierungsgebühren i.H.v. 480,00 € zzgl. MwSt. an.
Die Stornierungsgebühr entfällt, wenn der Teilnehmer einen geeigneten Stellvertreter entsenden kann. Der Stellvertreter muss schriftlich angemeldet und von Smart Bridges vor Veranstaltungsbeginn bestätigt werden.
4. Leistungsumfang
Die von Smart Bridges gegenüber dem Teilnehmer zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Anmeldeformular.
5. Absage von Veranstaltungen
Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, ist Smart Bridges berechtigt, die Veranstaltung zu verschieben. Ansprüche des Teilnehmers auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall sind ausgeschlossen.
6. Änderungen des Veranstaltungsverlaufs
Smart Bridges behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und den Ablauf der Veranstaltungen zu ändern oder einzelne Vorträge einer Veranstaltung zu ersetzen, umzugestalten oder entfallen zu lassen, soweit dies keinen Einfluss auf den Gesamtcharakter der Veranstaltung hat.
7. Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Die Höhe der Teilnahmegebühren ergibt sich aus dem Anmeldeformular.
Die Teilnahmegebühr wird mit Rechnungseingang fällig. Die Bezahlung durch Übersendung von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich.
Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist Smart Bridges berechtigt, Verzugszinsen i. H. v. 5 % über dem gesetzlichen Basiszinssatz p. a. zu fordern. Ist bis zum Veranstaltungsbeginn die Teilnahmegebühr nicht bei Smart Bridges eingegangen, ist Smart Bridges berechtigt, den Vertrag zu kündigen und die bis dahin angefallenen Kosten dem Teilnehmer in Rechnung zu stellen.
8. Urheberrechte
Die Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Smart Bridges überlässt dem Teilnehmer die Veranstaltungsunterlagen nur zur bestimmungsgemäßen Nutzung.
Die Änderung der Veranstaltungsunterlagen und die Nutzung geänderter Fassungen, die öffentliche Zugänglichmachung, insbesondere im Internet oder in anderen Netzwerken sowie die Verwendung in betriebsinternen Datenbanken sind nicht gestattet. Die – auch auszugsweise – Vervielfältigung, kostenlose oder entgeltliche Weitergabe an Dritte oder anderweitige Nutzung der Veranstaltungsunterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Smart Bridges gestattet.
Bei der Veranstaltung entstandene Fotos und Filmaufnahmen können im Rahmen von Beiträgen in Publikationen von Smart Bridges, in Zeitungen und Zeitschriften sowie im Internet veröffentlicht werden.
9. Teilnehmerliste und Bild- und Tonaufzeichnungen
Smart Bridges verpflichtet sich, die von dem Teilnehmer überlassenen Daten vertraulich zu behandeln. Smart Bridges verwendet die im Rahmen der Anmeldung erhobenen Daten in den geltenden rechtlichen Grenzen zum Zweck der Durchführung der Leistungen. Die Teilnehmer erscheinen mit Angabe von Namen, Funktion im Unternehmen, Unternehmen und Ort auf der Teilnehmerliste der gebuchten Veranstaltung. Smart Bridges ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Veranstaltung mittels Bild und Tonträgern aufzuzeichnen. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass er im Rahmen der Veranstaltung gefilmt und/oder fotografiert wird und diese Bild- und Tonaufzeichnungen verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen, und zwar in allen bekannten Medien einschließlich des Internets.
10. Haftung
Smart Bridges haftet auf Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
Smart Bridges haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Smart Bridges oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden bei Nichteinhaltung einer von Smart Bridges gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
Smart Bridges haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch sie oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Smart Bridges haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf 25.000,00€ je Schadensfall.
Sonstige Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
Die Beschränkungen der vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Smart Bridges, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
11. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.